
| Allgemeine Geschäftsbedingungen: Diese Geschäftsbedingungen gelten ergänzend zu § 651 des BGB Rolls Reisen GbR dient nur als Reisevermittler! 1. Abschluß des Reisevertrages Mit der Anmeldung bietet der Kunde (Auftraggeber) uns als Vermittler einen Reisevertrag verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, telefonisch oder mündlich erfolgen. Sie wird für den Anmelder und auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer vorgenommen, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen einsteht. Desweiteren erkennt der Anmelder damit die allgemeinen Reisebedingungen an. Der Vermittlungsvertrag kommt mit der Annahme durch Rolls Reisen zustande. Die Buchungs-bestätigung erfolgt in schriftlicher Form und nach Erhalt einer entsprechenden Anzahlung. 2. Zahlungsbedingungen Mit der Buchung wird eine Anzahlung in Höhe von i.d.R. 10% des Reisepreises, mindestens jedoch in Höhe der Stornierungskosten der Leistungserbringer fällig. Der Restbetrag wird mit Erhalt der Reisedokumente beglichen. 3. Leistungen Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung der verschiedenen Leistungserbringer bzw. Veranstalter. 4. Preis- und Leistungsänderungen Preis- und Leistungsänderungen der Veranstalter nach Vertragsabschluß gibt Rolls Reisen unverzüglich seinen Auftraggebern weiter. 5. Reiserücktritt, Umbuchungen Rücktrittserklärungen des Kunden nach Zusendung der Buchungsbestätigung, können nur schriftlich erfolgen. Kosten, die sich aus dem Reiserücktritt oder einer Umbuchung ergeben, berechnen sich entsprechend der verschiedenen Geschäftsbedingungen der Leistungserbringer und sind vom Leistungsnehmer zu tragen. Zusätzlich erhebt Rolls Reisen eine pauschale Bearbeitungsgebühr von DM 30,- . Beträge, die wir als Vermittler bereits an den Leistungserbringer weitergeleitet haben und die von diesem nicht mehr zurückerstattet werden, kann der Auftraggeber auch von uns als Vermittler nicht zurückverlangen. 6. Paß-, Visa-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften Der Kunde ist für die Einhaltung der genannten Vorschriften selbst verantwortlich. Kann er wegen Nichtbeachtung dieser Vorschriften die Reise nicht antreten bzw. fortsetzen oder wird er am Grenzübergang zurückgewiesen, so gehen alle eigenen Kosten ggf. auch dem Veranstalter entstehende Aufwendungen zu seinen Lasten. 7. Gerichtsstand und Verjährung Gerichtsstand und Erfüllungsort von Rolls Reisen GbR ist Berlin. Gerichtsstand für Aktivklagen gegenüber dem Reiseveranstalter ist i.d.R. das Gericht am Geschäftssitz des Veranstalters. Ansprüche gegenüber Rolls Reisen muß der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise geltend machen. Alle Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag verjähren 6 Monate nach Ende der Reise.
|
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Seiten wurden erstellt von:
Alle Angaben ohne Gewähr!
© Copyright by 3-POINT KONZEPTE 1996