Gemeinsam digitale Teilhabe vorantreiben
Das Digitale hat einen universellen Anspruch: alle Menschen zu erreichen. Weltweit hat jedoch fast jeder siebte Mensch eine Einschränkung, die die Nutzung von Technologien erschweren kann. Andererseits nutzen gerade Menschen mit Beeinträchtigung das Internet überdurchschnittlich häufig und intensiv. Umso mehr sind barrierefreie Webangebote eine wichtige Voraussetzung, um wirklich allen den Zugang zu Online-Dienstleistungen und modernen Medien zu ermöglichen – und so die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und Diskurs.
Seit 30 Jahren verfolgen wir den Anspruch, mit den Mitteln des Digitalen komplexe Informationen einfach und verständlich zu vermitteln. Entsprechend haben wir unsere Design- und Technologiestandards ebenso wie die redaktionellen Strukturen diesem Credo unterworfen. Darüber hinaus arbeiten wir seit Jahren nach internationalen Standards der WAI und WCAG.
Barrierefreiheit soll die Gestaltungsfreiheit nicht einschränken. Die Richtlinien für barrierefreie Webeinhalte dienen lediglich als Gerüst, das es mit Inhalt, Struktur und Funktion zu füllen gilt.
Die Anforderungen an die Barrierefreiheit sind heterogen. Die Richtlinien für ein barrierefreies Internet werden vom World Wide Web Consortium (W3C) aufgestellt. Diese bestehen unter anderem aus den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), den Authoring Tool Accessibility Guidelines (ATAG) sowie den User Agent Accessibility Guidelines (UAAG).

WAI und WCAG - Prinzipien und Standards für Barrierefreiheit
Die Web Accessibility Initiative (WAI) entwickelt Standards, um das Web für alle zugänglich zu machen – auch für Menschen, die sehbehindert, motorisch eingeschränkt, gehörlos oder blind sind. Diese werden in den "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte" (Web Content Accessibility Guidelines / WCAG) als internationaler Standard festgeschrieben. Diese verfolgen vier Grundprinzipien: Inhalte müssen für User:innen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein. Die Prüfung von Webangeboten auf Barrierefreiheit wiederum orientiert sich an der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0 vom Mai 2019), die auf den oben genannten Prinzipien aufbaut.
"Barrierefreie digitale Angebote gehen Hand in Hand mit einer schlüssigen, verständlichen Nutzer:innenführung."
Barrierefrei und gut verständlich: Ab 28. Juni 2025 gesetzlich vorgeschrieben
Bislang galten gesetzliche Vorschriften zur barrierefreien Präsentation der Inhalte nur für Online-Präsenzen öffentlicher Stellen: Sie sind schon seit Jahren verpflichtet, ihre Websites gemäß den Regeln der der Barrierefrei-Informationstechnik-Verordnung (BITV) barrierefrei zu gestalten und beispielsweise zusätzlich zu in Alltagssprache formulierten Texten wesentliche Inhalte in sogenannter „Leichter Sprache“ anzubieten.
Am 28. Juni 2025 tritt eine neue Regelung in Kraft: Das Barrierefreiheitstärkungsgesetz BFSG. Das BFSG soll sicherstellen, dass auch private Unternehmen barrierefreie Produkte und Dienstleistungen anbieten – betroffen sind unter anderem auch Online-Shops oder Internetseiten von Unternehmen, über die man ein Angebot buchen kann („Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr“). Auch wenn die neuen Regelungen nicht so streng sind wie für die öffentlichen Stellen: Sie alle (bis auf Kleinstunternehmen) sind ab Ende Juni ebenfalls verpflichtet, ihre Websites und deren Inhalte nach den Richtlinien des WCAG 2.1 Level AA so zu gestalten, dass sie für Menschen mit Behinderungen zugänglich und nutzbar sind.
Mehr zum BFSG finden Sie auf dem Barrierefreiheits-Portal des Bundes.
Weitere Informationen zum BFSG – auch Hinweise zur Auslegung, wer alles von den neuen Vorgaben betroffen sein wird – haben einige Jurist:innen zusammengestellt.
Dort können Sie auch einen Selbst-Check machen, ob Sie mit Ihrer Website ab 28. Juni unters BFSG fallen.
Auch die Aktion Mensch bietet Ihnen viel Informationen rund ums BFSG – unter anderem eine deutsche Übersetzung der WCAG 2.1 und viele Hinweise, wie Sie Ihre Website barrierefrei machen.

Barrierefreie Website - darauf kommt es an
Wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust – diese schwer greifbare Anforderungs-Beschreibung lässt sich anhand einiger Beispiele verdeutlichen, deren Umsetzung wir für Sie ermöglichen:
- Wahrnehmbare Informationen
Zu allen nicht-textlichen Inhalten gibt es Text-Alternativen, multimediale Inhalte sind mit Beschreibungen versehen (Alternativtexte, Audio-Description etc.). Außerdem sind Inhalte auf verschiedene Weise darstellbar (Farbschemata/Kontraste, Schriftgröße, Lautstärken etc.). - Bedienbare Benutzeroberfläche und Navigation
Alle Funktionen sind nicht nur per Maus, sondern auch über die Tastatur zugänglich. Bei sich bewegenden Inhalten haben Nutzer:innen ausreichend Zeit zum Lesen und Verstehen. Blinkende Inhalte (Gefahr von Epilepsie-Anfällen) und Animationen sind abschaltbar. Gut organisierte Inhalte erleichtern die Navigation, die Auffindbarkeit und die Orientierung auf der Seite. Optional ermöglichen Eingaben per Touch, Stimme oder Geste alternative Bedien-Arten. - Verständliche Informationen – verständliche Bedienelemente
Texte sind einfach formuliert und gut strukturiert. Die Bedienelemente funktionieren vorhersehbar und auf der gesamten Seite gleich (konsistent). Für interaktive Element werden Anleitungen/Hilfen angeboten. - Robuste Inhalte und verlässliche Darstellung
Robuste Inhalte sind mit verschiedenen Browsern, unterschiedlichen Geräten und Assistenz-Technologien kompatibel. Dafür müssen sie gängigen Standards entsprechen und mit genauen Auszeichnungen aller Funktionen oder interaktiven Elemente versehen sein.
"Entscheidend ist, dass Barrierefreiheit von Anfang an mitgedacht, kontinuierlich gepflegt und nicht zuletzt immer wieder getestet wird."
Design für alle: Ein interdisziplinärer Prozess
In unseren Beratungsgesprächen erleben wir häufig, dass es zwar Bewusstsein für das generelle Anliegen gibt. Oft ist aber unklar, welche konkreten Anforderungen und Aufgaben daraus entstehen. Unsere Herangehensweise: Barrierefreiheit sollte immer ganzheitlich betrachtet werden, von der frühen Konzeptionsphase an. Dabei sollten alle Gewerke – Konzeption, Design, Technik und Redaktion – von Anfang an miteinbezogen werden. Und gemeinsam mit unseren Kund:innen definieren wir, worauf in den einzelnen Phasen besonders zu achten ist.
Um die geforderte Nutzung von Internetseiten etwa mit Screenreadern oder für Seh-Eingeschränkte zu ermöglichen, berücksichtigen wir beispielsweise Aspekte wie die semantisch korrekte Struktur von Layout und Quellcode, die Auszeichnung von Bereichen mit HTML-Strukturelementen oder die klare Erkennbarkeit von interaktiven Elementen und Links.
Künstliche Intelligenz und Barrierefreiheit
Unsere Projektleiter:innen sorgen dafür, dass die genannten Anforderungen während des gesamten Entstehungsprozesses digitaler Angebote berücksichtigt und umgesetzt werden – angefangen bei der Navigationsstruktur, den Designentwürfen und der Frontend-Umsetzung bis hin zur Textredaktion. Im Rahmen der Qualitätssicherung prüft 3pc die Barrierefreiheit der erstellten Websites und digitalen Angebote mit Testing-Tools. Wenn gewünscht, unterstützen wir Sie dabei, eine Erklärung zur Barrierefreiheit zu verfassen und beraten Sie hinsichtlich einer offiziellen Zertifizierung.
Und natürlich ist Barrierefreiheit kein abgeschlossenes Thema. Das Web entwickelt sich ständig weiter. Barrierefreiheit ist damit ein bewegliches Ziel und kein Zustand. So haben wir etwa einen speziellen Redaktionsassistenten entwickelt, der Texte in einem CMS automatisch analysiert. Dabei werden ursprünglich manuelle Tätigkeiten von einer KI übernommen: Diese erkennt Entitäten wie Personen, Orte oder Organisationen, generiert passende Keywords, zeichnet Abkürzungen, Akronyme und Glossarbegriffe aus und verlinkt sie mit internen Wissensquellen. Das Assistenzsystem unterstützt bei der Erstellung barrierefreier Inhalte, minimiert den redaktionellen Pflegeaufwand und betreibt nebenbei Suchmaschinenoptimierung (SEO).